Die Osteopathie ist zur Zeit keine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapie und darf nicht bei Vorlage eines Kassenrezeptes über beispielsweise "Krankengymnastik" zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Ihr behandelnder Arzt oder Heilpraktiker kann jedoch die osteopathische Behandlung mittels einem Privatrezept im Delegationsverfahren verordnen. Diagnose und Anzahl der Behandlungen sollten vermerkt werden.
Termine für osteopathische Behandlungen bei Erwachsenen dauern in der Regel als Erstbehandlung eine Stunde. Säuglinge und Kleinkinder werden in der Regel eine halbe Stunde behandelt.
Terminvereinbarungen geben Ihnen die Möglichkeit zur Planung Ihres Tagesablaufs. Bitte verstehen Sie, daß wir als Gegenleistung von Ihnen die Absage bereits vereinbarter Behandlungstermine 18 Stunden vorher erwarten. Damit geben Sie anderen Menschen, eine Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Termin zu verkürzen. Die Zeit Ihres Anrufs wird auf unserem Anrufbeantworter automatisch notiert und gilt für Ihre Absage.
Auch in einer Bestellpraxis kann es in schwierigen Behandlungsfällen einmal zu leichten Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.
Gönnen Sie sich nach der Behandlung Ruhe und berücksichtigen Sie dies bitte in einer entsprechenden Zeitplanung Ihrerseits. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen.
Sie können unsere Sekretärin Frau Rauch zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00
Telefon: 08861 221710
E-mail: office@praxis-weynen.de
Sie können auch gerne unserem Anrufbeantworter eine Nachricht anvertrauen.